Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Pflege
I. Aktuelle Informationen
II. Kontaktpersonen
III. Studiengangskonzept
IV. Bewerbungen und Gebühren
V. Prüfungen
Pflege (berufsbegleitend)
I. Aktuelle Informationen
- Nächster Bewerbungsstichtag: 15.04.2012
- Schriftliche Einstufungsprüfung: 25.05.2012, von 13.00 - 16.00 Uhr
- Mündliche Einstufungsprüfung: 02.07.2012
II. Kontaktpersonen
Studiengangskonzept
Dagmar
Fischer-Waldowski
Blumhardtstr. 2
30625
Hannover
Raum: 2.101
Tel.: +49 511 9296-3114
E-Mail: dagmar.fischer-waldowski
fh-hannover.de
Bewerbung und Gebühren
Karin
Horstkotte
Ricklinger Stadtweg 118
30459
Hannover
Raum: II/31
Tel.: +49 511 9296-1128
E-Mail: karin.horstkotte
fh-hannover.de
Prüfungen
Gabriele
Strangfeld
Blumhardtstr. 2
30625
Hannover
Raum: 3.001
Tel.: +49 511 9296-3120
E-Mail: gabriele.strangfeld
fh-hannover.de
Studienberatung
Prof. Dr.
Barbara
Hellige
Blumhardtstr. 2
30625
Hannover
Raum: 2.107
Tel.: +49 511 9296-3109
E-Mail: barbara.hellige
fh-hannover.de
III. Studiengangskonzept
Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.)
Im Diploma Supplement (in deutscher und englischer Sprache) werden die Studienschwerpunkte nachgewiesen.
Dauer und Umfang
- Dauer: Die Regelstudienzeit umfasst 7 Semester. Die abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung wird auf die ersten 3 Semester angerechnet, so dass die Aufnahme in das 4. Fachsemester erfolgt. Die reale Studiendauer beträgt demnach 4 Semester (berufsbegleitend).
- ECTS-Umfang: 180 ECTS-Kreditpunkte; davon erkennt die FHH 70 ECTS-Kreditpunkte für die abgeschlossene dreijährige Pflegeausbildung und 20 ECTS-Kreditpunkte für den erfolgreichen Abschluss der Einstufungsprüfung/des 1. Studienabschnitts an.
Aufbau
Es gibt zwei Zugangswege zum Studium:
- Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung und einer abgeschlossenen dreijährigen Pflegeausbildung bewerben sich für eine Einstufungsprüfung, die über die Aufnahme in das Studium entscheidet. Nach Aufnahme beginnt das Studium im 4. Fachsemester.
- SchülerInnen einer mit der FHH kooperierenden Pflegeschule nehmen parallel zu ihrer Pflegeausbildung am 1. Studienabschnitt teil. Haben sie diesen und die Pflegeausbildung mit Erfolg abgeschlossen, können sie ohne Einstufungsprüfung in den 2. Studienabschnitt, 4. Fachsemester, überwechseln. Genauere Informationen zum 1. Studienabschnitt finden sich hier
Das Studium enthält Pflichtmodule und Module in drei Wahlschwerpunktbereichen. Diesbezüglich muss man sich spätestens bis zum Ende des 4. Fachsemesters entscheiden zwischen:
- Wahlschwerpunkt „Patienten- und Angehörigenberatung“ oder
- Wahlschwerpunkt „Unterricht und Ausbildungsgestaltung (=Pflegepädagogik)“ oder
- Wahlschwerpunkt „Organisation und Management“
Qualifizierungsprofil (Studiengangsziel)
Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert für gehobene, komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben in der Pflege – insbesondere in den Wahlschwerpunktbereichen:
- Patienten- und Angehörigenberatung
- Unterricht und Ausbildungsgestaltung (=Pflegepädagogik)
- Organisation und Management
Der erfolgreiche Studienabschluss eröffnet den Zugang zu Laufbahnen des gehobenen öffentlichen Dienstes und berechtigt zur Bewerbung für ein Masterstudium (in Abhängigkeit von den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen der betreffenden Hochschule). Genauere Angaben zum Qualifizierungsprofil bzw. den Studiengangszielen finden sich hier.
Module, Inhalte und Studiengangsverlauf
Genauere Informationen zu den Modulen, Inhalten und zum Studiengangsverlauf finden sich hier.
Modulhandbuch als PDF hier.
Präsenzzeiten
- 4. und 5. Semester: jeweils 5 Blockwochen und einzelne Termine für Modulprüfungen
- 6. und 7. Semester: jeweils 4 Präsenzwochen und einzelne Termine für Modulprüfungen
Studienbegleitende Berufstätigkeit
Die studienbegleitende Berufstätigkeit im Umfang von höchstens 75 % einer Vollzeitstelle in einem für den Studienabschnitt relevanten Berufsfeld ist Zugangsvoraussetzung. Im 6. und 7. Semester ist eine Berufstätigkeit von 50 % ideal, bei Überschreiten muss möglicherweise eine Verlängerung der Studiendauer in Kauf genommen werden.
IV. Bewerbung und Gebühren
Studiengangsbeginn
zum Wintersemester
Bewerbungsstichtag
in der Regel der 15. 4. eines Jahres
Zugangsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in oder zum/zur staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder zum/zur staatlich anerkannten Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Abschluss in einem vergleichbaren Ausbildungsgang
- Erfolgreicher Abschluss der Einstufungsprüfung oder des 1. Studienabschnitts
- Berufstätigkeit im Umfang von höchstens 75% in einem für den Studienabschnitt relevanten Tätigkeitsfeld
Einstufungsprüfung
Die Einstufungsprüfung dient der Feststellung, dass StudienbewerberInnen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil werden nur die BewerberInnen eingeladen, die den schriftlichen Teil bestanden haben.
- Schriftliche Einstufungsprüfung (Klausur): 180 Minuten
- Mündliche Einstufungsprüfung (Gruppenprüfung): 60 Minuten
- Prüfungsvorbereitung: Reader (wird zugeschickt)
- Gebühren: 50,- € (inkl. Zusendung des Readers)
Bewerbungsbogen
Studiengebühren
Studienbeitrag: 375,- € pro Semester und
Semesterticket: 260,- € (gerundet) pro Semester
Zulassungsordnung
V. Prüfungen
- Modulprüfungstermine WiSe 2011/12
- Modulprüfungstermine SoSe 2012
- Antrag auf Zulassung zur Modulprüfung
- Terminplan Bachelorarbeit SoSe 2012
- Terminplan Bachelorarbeit WiSe 2012/13
- Zulassung zur Bachelorarbeit
- Erklärung Bachelorkolloquium
- Hinweise zum Umfang schriftlicher Prüfungsleistungen
- Hinweise zum Erstellen schriftlicher Arbeiten
- Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Pflege_2010/2
- Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Pflege 2008/2
- Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
- Meldeunterlagen für die Bachelor-Arbeit Pflege im Wintersemester 2012/13
| Webmaster Fakultät V | 19.04.2012 |
